Der ehrliche Weg zu mehr Google-Bewertungen ist einfach: Fragen Sie jede Kundin und jeden Kunden kurz nach dem Auftrag und schicken Sie einen direkten Link mit. Die meisten zufriedenen Kunden schreiben gern eine Bewertung, denken aber nicht daran. Tricks brauchen Sie nicht, und die bekannten Tricks verstoßen gegen Googles Regeln.
Was Google erlaubt und was verboten ist
Kunden um eine Bewertung zu bitten ist erlaubt. Google stellt Ihnen dafür sogar einen Link bereit. Einige verbreitete Methoden verstoßen aber gegen Googles Richtlinien für Bewertungen:
| Nicht erlaubt | Was das bedeutet |
|---|---|
| Bewertungen bezahlen oder belohnen | Kein Geld, kein Rabatt, kein Gutschein, kein Geschenk und kein Gewinnspiel als Gegenleistung für eine Bewertung. |
| Vorfiltern („Review Gating“) | Erst fragen „Waren Sie zufrieden?“ und nur die Zufriedenen zu Google schicken. Sie dürfen nicht nur zufriedene Kunden fragen und negative Bewertungen nicht verhindern. |
| Gefälschte Bewertungen | Keine Bewertungen von Ihnen selbst, vom Team, von Bekannten, die nie Kunden waren, und keine gekauften Bewertungen. |
| Mitbewerber bewerten | Keine negativen Bewertungen, um einem anderen Betrieb zu schaden. |
Verstöße können dazu führen, dass Bewertungen entfernt werden und Ihr Unternehmensprofil eingeschränkt wird. Gefälschte oder gekaufte Bewertungen können außerdem gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und zu Abmahnungen führen.
Google ändert die Richtlinien von Zeit zu Zeit. Lesen Sie die aktuelle Fassung in der Hilfe zum Google-Unternehmensprofil. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Schritt 1: Ihren Bewertungslink holen
Das größte Hindernis ist der Aufwand. Muss jemand erst Ihren Betrieb suchen, den richtigen Knopf finden und sich anmelden, geben die meisten auf. Ein direkter Link öffnet sofort das Bewertungsfenster.
- Melden Sie sich mit dem Google-Konto an, das Ihr Unternehmensprofil verwaltet.
- Suchen Sie bei Google nach Ihrem Firmennamen oder öffnen Sie Ihr Profil in Google Maps.
- Suchen Sie die Funktion, mit der Sie um Rezensionen bitten. Google zeigt einen kurzen Link zum Kopieren.
- Testen Sie den Link am Handy. Er sollte direkt die Sternebewertung öffnen.
Bringen Sie den Link dorthin, wo Ihre Kunden sind:
- In eine gespeicherte Vorlage für Nachrichten und E-Mails.
- Als QR-Code auf die Rechnung, an die Theke oder auf ein kleines Kärtchen.
- In Ihre E-Mail-Signatur.
- Auf die Dankeseite Ihrer Website.
Schritt 2: im richtigen Moment fragen
Der beste Moment ist dann, wenn die Kundin oder der Kunde das Ergebnis gerade gesehen hat und sich darüber freut. Später verblasst das Gefühl, und die Bitte wirkt wie eine lästige Aufgabe.
- Handwerk und Reparaturen: am Tag der Fertigstellung oder am Tag danach.
- Salons, Praxen, Studios: einige Stunden nach dem Termin.
- Gastronomie und Läden: am Tisch oder an der Kasse mit QR-Code, oder am selben Abend.
- Längere Projekte: nach der Übergabe, wenn das Ergebnis ein paar Tage in Gebrauch ist.
Persönlich zu fragen wirkt sehr gut. Sagen Sie es in einem Satz und schicken Sie danach den Link, damit niemand suchen muss: „Wenn Sie zwei Minuten haben, würde uns eine Google-Bewertung sehr helfen. Darf ich Ihnen den Link schicken?“
Mit dieser Frage holen Sie auch gleich das Einverständnis für die Nachricht ein. Das ist im deutschsprachigen Raum wichtig, mehr dazu weiter unten. Mehr zum Zeitpunkt steht im Ratgeber Wann um eine Bewertung bitten?.
Schritt 3: kurz und neutral bitten
Eine gute Bitte ist kurz, persönlich und neutral. Sie fragt nach einer ehrlichen Meinung und nicht nach fünf Sternen.
Guten Tag Frau/Herr [Name],
vielen Dank, dass Sie sich für [Betrieb] entschieden haben. Ich hoffe, alles ist so, wie Sie es sich gewünscht haben.
Würden Sie Ihre ehrliche Meinung in einer kurzen Google-Bewertung teilen? Das dauert etwa eine Minute und hilft anderen, uns zu finden: [Link]
Falls etwas nicht gepasst hat, sagen Sie es mir bitte auch direkt, damit ich es in Ordnung bringen kann.
Freundliche Grüße
[Ihr Name]
Achten Sie auf den letzten Satz. Er lädt dazu ein, Kritik direkt an Sie zu richten. Er versteckt den Link aber nicht vor unzufriedenen Kunden. Alle bekommen dieselbe Nachricht mit demselben Link. Das ist der Unterschied zwischen gutem Service und Vorfiltern.
Vermeiden Sie diese Sätze:
- „Bitte geben Sie uns fünf Sterne.“
- „Für Ihre Bewertung erhalten Sie 10 % Rabatt.“
- „Klicken Sie nur, wenn Sie zufrieden waren.“
Eine freundliche Erinnerung nach einigen Tagen ist in Ordnung. Danach ist Schluss. Weitere Formulierungen finden Sie in unseren Vorlagen für die Bitte um eine Google-Bewertung.
Schritt 4: eine Routine daraus machen und jede Bewertung beantworten
Zehn Bewertungen in einer Woche und dann ein Jahr lang nichts wirkt seltsam. Ein gleichmäßiger Zufluss wirkt natürlich und lässt sich leichter durchhalten. Machen Sie die Bitte zum festen Abschluss jedes Auftrags.
- Schreiben Sie „Bewertungsbitte senden“ als letzte Zeile auf Ihre Auftragscheckliste.
- Fragen Sie alle Kunden, nicht nur die, die zufrieden wirkten.
- Antworten Sie auf jede Bewertung, gute wie schlechte, innerhalb weniger Tage. Eine ruhige, hilfreiche Antwort auf Kritik zeigt künftigen Kunden, wie Sie mit Problemen umgehen.
- Streiten Sie nie öffentlich. Bieten Sie an, die Sache am Telefon zu klären.
Wenn das Drandenken der Schwachpunkt ist, lässt sich die Bitte automatisieren. Die 5-Star Review Engine von Astranode, derzeit im Early Access, ist für genau diese Routine gedacht: eine Bitte an jede Kundin und jeden Kunden nach dem Auftrag, mit Ihrem Link.
Was im deutschsprachigen Raum zusätzlich gilt
In Deutschland wird eine Bitte um Bewertung per E-Mail oder SMS von Gerichten in der Regel als Werbung eingestuft. Werbung per E-Mail braucht grundsätzlich eine vorherige Einwilligung (§ 7 UWG). Für bestehende Kunden gibt es eine enge Ausnahme mit mehreren Bedingungen. Ob sie in Ihrem Fall greift, sollten Sie prüfen lassen.
Auf der sicheren Seite sind Sie so:
- Fragen Sie persönlich und holen Sie das Einverständnis für die Nachricht ein. Notieren Sie es kurz.
- Nutzen Sie Wege ohne elektronische Nachricht: ein QR-Code auf der Rechnung, ein Kärtchen, ein Aufsteller an der Kasse.
- Nehmen Sie einen Hinweis in Ihre Datenschutzerklärung auf.
- Respektieren Sie jeden Widerspruch sofort.
In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche, aber nicht gleiche Vorschriften. Die Regeln ändern sich. Dies ist eine allgemeine Information und keine Rechtsberatung.
Fragen Sie alle Kunden kurz nach dem Auftrag, mit direktem Link und neutraler Bitte. Belohnen Sie Bewertungen nie und fragen Sie nie nur die Zufriedenen.